Ineligibilität

Ineligibilität
Ineligibilität
 
[von lateinisch eligere »auswählen«], der rechtliche Ausschluss der Wählbarkeit zu öffentlichen Vertretungskörperschaften, der ähnlich wie die Inkompatibilität dem Schutz der Gewaltenteilung dienen soll. Während Art. 137 Absatz 1 GG die Einschränkung der Wählbarkeit für öffentlich Bedienstete erlaubt, wäre eine darüber hinausgehende, generelle Ineligibilität als Verstoß gegen den Grundsatz der allgemeinen und gleichen Wählbarkeit (Art. 38 Absatz 1; 28 Absatz 1 GG) unzulässig.

Universal-Lexikon. 2012.

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