- Ineligibilität
- Ineligibilität[von lateinisch eligere »auswählen«], der rechtliche Ausschluss der Wählbarkeit zu öffentlichen Vertretungskörperschaften, der ähnlich wie die Inkompatibilität dem Schutz der Gewaltenteilung dienen soll. Während Art. 137 Absatz 1 GG die Einschränkung der Wählbarkeit für öffentlich Bedienstete erlaubt, wäre eine darüber hinausgehende, generelle Ineligibilität als Verstoß gegen den Grundsatz der allgemeinen und gleichen Wählbarkeit (Art. 38 Absatz 1; 28 Absatz 1 GG) unzulässig.
Universal-Lexikon. 2012.